Hausordnung für Besucher des Einkaufszentrums CORSO in Świnoujście („Hausordnung”)

Hausordnung für Besucher des Einkaufszentrums CORSO in Świnoujście („Hausordnung„)

Damit die Sicherheit und das Wohlergehen der Kunden des Einkaufszentrums CORSO in Świnoujście sichergestellt wird, im Folgenden das „Einkaufszentrum” genannt, bitten wir alle Personen, die unser Einkaufszentrum besuchen, die in dieser Hausordnung enthaltenen Bestimmungen zu beachten und den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter der Galerie Folge zu leisten.

Die Hausordnung gilt für die gesamte Galerie und ihre Außenbereiche.

Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Galerie erklären Sie sich mit allen Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung einverstanden. 


  1. Die Öffnungszeiten des Einkaufszentrums sind an den Eingängen und auf der Website www.galeriacorso.pl angegeben. Eingang zum Kinobereich (Etage +2) ist während der Öffnungszeiten des Kinos möglich, gemäß dem Repertoire.
  1. Personen, die sich in den Räumlichkeiten des Einkaufszentrums aufhalten, sind verpflichtet, sich gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Hausordnung so zu verhalten, dass die Sicherheit nicht gefährdet wird und andere Besucher und Mitarbeiter des Einkaufszentrum nicht gestört werden.
  1. Minderjährige unter 13 Jahren dürfen sich in den Räumlichkeiten des Einkaufszentrums nur in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten aufhalten. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit von Minderjährigen verantwortlich.
  1. In den Räumlichkeiten des Einkaufszentrums ist Folgendes nicht gestattet:
  • im Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss ähnlich wirkender Rauschmittel zu sein, die öffentliche Ordnung zu stören, sich störend zu verhalten oder beharrlich gegen die vorliegende Hausordnung zu verstoßen. Täter von Diebstahl und anderen Straftaten, die in den Räumlichkeiten des Einkaufszentrums festgehalten werden, dürfen sich nicht im Einkaufszentrum aufhalten;
  • Gegenstände mitzubringen, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellen können oder deren Besitz und Lagerung gesetzlich verboten ist;
  • Verwendung von offenem Feuer oder von Gegenständen, deren Nutzung eine Feuer-, Rauch- oder Dampfquelle erzeugt, usw. (z.B. Streichhölzer, Feuerzeuge, Kerzen, elektronische Zigaretten, Fackeln) und das Mitbringen von Waffen aller Art sowie von brennbaren und explosiven Materialien in die Räumlichkeiten des Einkaufszentrums.
  • Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art, Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Konsum von alkoholischen Getränken außerhalb der Restaurants und Cafés, in denen Alkohol ausgeschenkt wird;
  • Eigentumsbeschädigung, einschließlich der Verunreinigung des Einkaufszentrums, die Beschädigung oder zweckwidrige Benutzung von Einrichtungen und Anlagen, die für die öffentliche Nutzung bestimmt sind, wie Toiletten, Sanitärräume, Aufzüge, Gänge usw. 
  • die Flucht- und Hinweisschilder in den Räumlichkeiten der Galerie zu überkleben, zu verdecken oder abzureißen;
  • Lärmen, Laufen, Ballspielen, Mitbringen und Fahren von Fahrrädern, Rollern, Motorrädern, Segways, Scootern, Smart Balance Boards, ferngesteuerten Autos sowie das Fahren mit Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen usw;
  • an Schaufenstern, Geländern, Handläufen und anderen Gebäudeteilen anzulehnen und Fahrräder und ähnliche Mobilitätshilfen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche außerhalb des Gebäudes daran zu befestigen;
  • außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu sitzen, insbesondere auf Treppen, Blumenbeeten und anderen dekorativen Elementen;
  • andere Personen anzusprechen;
  • Versammlungen abzuhalten, Waren zum Verkauf auszustellen, von Tür zu Tür zu verkaufen, Musikdarbietungen, Wohltätigkeitsveranstaltungen ohne schriftliche Genehmigung der Galerieleitung durchzuführen;
  • Werbematerialien ohne die Zustimmung der Leitung des Einkaufzentrums zu verteilen;
  • in aus dem Verkehr ausgeschlossenen Bereichen, auf Gehwegen, in Brandschutzstreifen und im Anlieferungsbereich der Galerie zu parken;
  • das Einkaufszentrum zu kommerziellen Zwecken oder durch professionelle Fotografen oder Fernsehteams von außen und innen zu fotografieren oder zu filmen, ohne die vorherige Zustimmung der Leitungs des Einkaufszentrums;
  1. In den Gemeinschaftsbereichen des Einkaufszentrums, d.h. in den Gängen, Fluren und auf dem Parkplatz, ist das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren, im Folgenden „Haustiere” genannt, unter der Voraussetzung erlaubt, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und andere Besucher nicht belästigen, wobei die folgenden Regeln zu beachten sind:
  • wenn ein Haustier in die Galerie mitgebracht wird, muss seine Betreuungsperson besonders vorsichtig sein – er ist verpflichtet, das Haustier jederzeit zu kontrollieren, wenn es sich in dem Einkaufszentrum aufhält, insbesondere im Hinblick auf die Hygiene und die Sicherheit der anderen;
  • die Betreuungsperson des Haustieres trägt die volle Verantwortung für sein Verhalten und die von ihm verursachten Schäden, insbesondere ist er verpflichtet, seine Hinterlassenschaften zu beseitigen;
  • die Betreuungsperson ist verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen und anderen Tieren zu treffen und sich insbesondere darum zu bemühen, dass das Haustier die Umgebung möglichst wenig stört und die für die gemeinsame Nutzung vorgesehenen Orte nicht verunreinigt;
  • Haustiere dürfen ausschließlich von Erwachsenen in das Einkaufszentrum gebracht werden;
  • Haustiere (insbesondere Hunde) müssen einen Maulkorb tragen und an einer höchstens 1 m langen Leine geführt werden oder auf den Händen des Besitzers bzw. in einem ordnungsgemäß gesicherten Transportbox mitgeführt werden;
  • Haustiere dürfen nicht auf Rolltreppen mitgenommen werden;
  • Aus Rücksicht auf die anderen Gäste wird empfohlen, keine Haustiere im Restaurantbereich mitzuführen.

Die Regeln für den Zutritt von Haustieren zu den einzelnen Räumlichkeiten liegen im alleinigen Ermessen des Eigentümers der Räumlichkeiten. Vor dem Eingang jeder Räumlichkeit ist ein grafischer Hinweis anzubringen, der angibt, ob Haustiere in den Räumlichkeiten zugelassen sind.

Assistenzhunde mit entsprechendem Zertifikat können sich in dem gesamten Einkaufszentrum ohne Einschränkungen bewegen.

Besondere Situationen:

  1. Jede Sicherheitsbedrohung in den Räumlichkeiten des Einkaufszentrum ist der Leitung des Einkaufszentrums oder dem Sicherheitsdienst zu melden.
  2. Alle in den Räumlichkeiten des Einkaufszentrums zurückgelassenen Gegenstände sind unverzüglich dem Sicherheitsdienst der Galerie zu melden.
  3. Im Falle einer Bedrohung oder im Evakuierungsfall, sind alle Personen verpflichtet, den Anordnungen der Galerieverwaltung, des Sicherheitsdienstes und der öffentlichen Not- und Ordnungsdienste bedingungslos Folge zu leisten.
  4. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, sind verpflichtet, die Räumlichkeiten des Einkaufszentrums auf Aufforderung der Leitung des Einkaufszentrum oder der von ihr beauftragten Personen (Sicherheitsdienst, Verwaltung) zu verlassen.

Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich an die Bestimmungen dieser Hausordnung zu halten.

VIELEN DANK UND VIEL SPASS BEIM EINKAUFEN.